TEILNAHMEBEDINGUNGEN

    1. Wer sich anmeldet, erklärt die Bereitschaft, sich in die Gemeinschaft einzubringen und an der Gestaltung der Freizeit mitzuwirken.
    2. Für jede Unternehmung ist ein/e Leiter/in verantwortlich. Mit der Anmeldung wird erklärt, den Weisungen der Leitung nachzukommen. Bei groben Verstößen ist die Leitung berechtigt, die betreffende Person auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.
    3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für selbstverschuldete Unfälle, für Krankheiten, Fahrten zum Arzt, Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, für durch Teilnehmende verursachte Schäden, sowie den Verlust von Wertgegenständen. Eine private Haftpflichtversicherung des Teilnehmers wird
      vorausgesetzt.
    4. Sollte durch höhere Gewalt die Freizeit nicht stattfinden können, besteht kein Anspruch auf Ersatz. Der Teilnahmebeitrag wird natürlich erstattet.
    5. Die Anmeldung wird erst wirksam, nachdem eine schriftliche Bestätigung erfolgt ist. Tritt ein Teilnehmer nach verbindlicher Anmeldung von der Freizeit zurück, entstehen folgende Kosten:
      10 EUR bei Neubelegung des Platzes
      25% bis 10 Wochen vor Reisebeginn
      50% bis 6 Wochen vor Reisebeginn
      100% bei weniger als 3 Wochen vor Reisebeginn
    6. Die Aufsichtspflicht wird auf die jeweiligen Mitarbeiter/Gruppenleiter übertragen. Mein Kind ist von mir angewiesen worden, den Anordnungen der Verantwortlichen der Freizeit Folge zu leisten. Hierzu gehören z.B. die Programmabläufe, Unternehmungen, Anordnungen zu Ruhezeiten, Umgang mit Inventar, Nutzung
      der Feuertreppen (ausschließlich im Notfall), Handynutzungszeiten, Ermahnungen bei unfairem Verhalten.
    7. Bei selbständigen Unternehmungen, die nicht von der Freizeitleitung angesetzt sind, übernimmt der Teilnehmer bzw. die Erziehungsberechtigten selbst die Haftung.
    8. Weder Zigaretten, Alkohol, Messer noch Feuerwerkskörper dürfen zur Freizeit mitgebracht werden.
    9. Da wir bewusst offline bleiben wollen, bleiben die Handys der Teilnehmer zuhause.
      Für die Eltern wird es eine Möglichkeit geben, Einblicke in die Woche zu bekommen.
    10. Die Freizeitleitung übernimt keine Haftung für jegliche Gegenstände, die meinem Kind verloren gehen.
    11. Mir ist bekannt, dass mein Kind während der Freizeit zeitweise im Haus und dem abgegrenzten Gelände auch ohne direkte Aufsicht ist, z.B. während der Mittagspause.
    12. Ich habe mit meinem Kind über diese Informationen ausführlich gesprochen und darauf hingewiesen.
    13. Die Teilnahmebedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt.